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Bundesnetzagentur stellt Desktop-App zur Überprüfung des DSL-Anschlusses bereit

Ja, der Breitbandausbau in Deutschland könnte auch im Jahr 2018 nach dem Geschmack Vieler deutlich schneller über die Bühne gehen. Ich für meinen Teil darf beispielsweise nach wie vor mit unglaublich schnellem 16.000er DSL auskommen. Und auch die kommen, das werden die meisten von euch kennen, niemals wirklich bei mir an. Für den Fall, dass die tatsächliche Bandbreite dauerhaft stark von der versprochenen Leistung abweicht, hat die Bundesnetzagentur nun ein Tool bereitgestellt, mit dem sich dies messen und dokumentieren lässt.

Die kostenlos verfügbare Desktop-App steht sowohl für macOS, als auch für Windows- und Linux-Systeme zur Verfügung und ermöglicht das Messen der heimischen Leitung. Um mögliche Einflussfaktoren auszuschließen und die Messung hierdurch nicht zu verfälschen, kann diese ausschließlich auf Basis einer Kabelverbindung zum Heimrouter durchgeführt werden.

Für den Fall, dass die Messung eine dauerhaft zu niedrige Bandbreite ausspuckt, kann man sich mit den Ergebnissen der App direkt an die Bundesnetzagentur für ein Beschwerdeverfahren wenden. Die Voraussetzungen hierfür beschreibt die Behörde wie folgt:

Konkret liegt nach Auffassung der Bundesnetzagentur eine nicht vertragskonforme Leistung vor, wenn bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download

  • nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden oder
  • die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
  • die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird

Den Download der desktop-App, sowie alle weiteren Informationen gibt es auf der extra geschalteten Webseite der Bundesnetzagentur.

Wichtiges Update behebt kritische Sicherheitslücke in Fritzbox-Produkten

Vor wenigen Tagen wurde eine Sicherheitslücke bei den beliebten Fritzbox-Produkten von AVM gibt, die Angreifer nutzen konnten, um auf das Gerät zuzugreifen und von dort aus beliebige (und im schlechtesten Fall) teure Telefonnummern anzurufen. Diese Lücke bestand im Zusammenhang mit der Möglichkeit, über den eigentlich sicheren Port 443 (HTTPS) per Browser auf die Konfigurationsoberfläche der Fritzbox zuzugreifen. Als vorübergehende Lösung empfahl AVM daher, diesen Port zu deaktivieren. Inzwischen steht jedoch auch ein Firmware-Update für alle Fritzbox-Modelle zur Verfügung, dessen Installation dringend empfohlen wird. Hierzu meldet man sich per Browser über die Adresse "fritz.box" auf dem Gerät an und navigiert zur Update-Funktion im System-Bereich. Sollte das Update für das eigene Modell hier noch nicht bereitstehen, sollte man zu einem späteren Zeitpunkt die Überprüfung erneut starten.

Nach Diskussion um DSL-Drosselung: Telekom erhält Abmahnung wegen Drosselung von LTE-Tarifen

Okay, das war beinahe abzusehen. Nachdem die Telekom erst kürzlich von der geplanten Geschwindigkeitsdrosselung bei DSL-Flatrates Abstand genommen und stattdessen die (Wieder-)Einführung von Volumentarifen beschlossen hat, könnte nun bei Mobilfunktarifen ähnliches anstehen. Eine kurze Rückblende verrät uns, dass eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW den Stein ins Rollen gebracht und das Landgericht Köln auf den Plan gerufen hat. Dieses hatte Ende Oktober in einem Urteil zu dem Thema verkündet, dass Kunden mit dem Begriff "Flatrate" nicht ein bestimmtes Datenkontingent, sondern für einen Festpreis eine bestimmte, erworbene Geschwindigkeit verbindet, was gegen die ursprünglichen Pläne der Telekom sprach. Offensichtlich hat die vollzogene k(l)eine Rolle rückwärts nun die nächste Verbraucherzentrale dazu ermutigt, auch gegen die Drosselung von LTE-Tarifen vorzugehen. Von der VBZ Sachsen heißt es nun: "Wir sind der Meinung, dass der Tarif "Call & Surf Comfort via Funk" die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er eine Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht". Als Aufhänger bringt man zudem das Argument, dass besonders die Bewohner ländlicher Regionen, die ja eigentlich am meisten vom LTE-Ausbau profitieren sollten, damit in die Irre geführt werden. Als Folge erhielt die Telekom eine Abmahnung der Verbraucherzentrale mit einer Frist bis zum 11. Dezember. Bis zu diesem Datum soll die Telekom eine Unterlassungserklärung abgeben, ansonsten landet der Fall vor Gericht. (via iFun)

Auch wenn der zeitkliche Rahmen natürlich für einen direkten Zusammenhang mit der DSL-Diskussion spricht, stellt sich mir schon lange die Frage, wie der Begriff "Flatrate" mit einer Drosselung der Geschwindigkeit auf ein unbrauchbares Maß in Einklang gebracht werden kann, wie es bei Mobilfunktarifen schon seit einigen Jahren der Fall ist. Egal was letzten Endes bei der Geschichte herauskommt, eine Klärung des inzwischen doch ebenso stark überstrapazierten wie aufgeweichten Flatrate-Begriffs ist mehr als überfällig.

K(l)eine Rolle rückwärts: Telekom rückt von Drosselung von Flatrates ab

Die Telekom hat mit der Ankündigung, eine Drosselung für DSL-Flatrates einführen zu wollen Anfang des Jahres für einen Paukenschlag gesorgt. Entrüstungsstürme, Abmahnungen und halbherzige Erklärungsversuche inklusive. Nachdem das Landgericht Köln Ende Oktober in einem Urteil zu dem Thema verkündet hatte, dass Kunden mit dem Begriff "Flatrate" nicht ein bestimmtes Datenkontingent, sondern für einen Festpreis eine bestimmte, erworbene Geschwindigkeit verbindet und damit quasi die Telekom-Pläne gestoppt hatte, knickt die Telekom an dieser Stelle nun ein. Zumindest ein wenig. Wie Telekom-Deutschlandchef Niek Jan van Damme heute bekannt gab, wird der rosa Riese vorläufig auf auf die Drosselung verzichten. Man wird nun die AGBs bis zum 05. Dezember entsprechend anpassen und die Drossel-Klausel aus den Pauschal-Tarifen Call&Surf und Entertain entfernen. Dies gilt auch für Kunden, die in den vergangenen Monaten bereits einen Vertrag abgschelossen hatten, der die Drossel-Klausel enthielt.

Letzten Endes war dies aber vorhersehbar und in ähnlicher Form bereits vor Wochen angekündigt worden. Künftig wird man sich wohl darauf einstellen müssen, dass es eine Unterscheidung zwischen (entsprechend teuren) Flatrate-Tarifen und (günstigeren, aber ab einem gewissen Kontingent gedrosselten) Volumentarife geben wird. Diese wird die Telekom aber laut van Damme aus technischen Gründen frühestens 2015 beginnen einzuführen. Zusammengefasst geht es bei all dem lediglich um die Begrifflichkeit der Flatrate. Diese bleibt auch künftig ungedrosselt, dürfte jedoch teurer werden. Innerhalb der Volumentarife werden dann die ursprünglichen Drosselpläne ab 2015 umgesetzt.

Telekom rudert angeblich zurück: DSL-Drosselung lediglich auf 2 Mbit? [UPDATE]

Das Thema DSL-Drosselung hat uns dieses Jahr schon das eine oder andere Mal beschäftigt. Nach der offiziellen Ankündigung, mit Wirksamkeit ab dem Jahr 2016 DSL-Verbindungen nach Verbrauch eines tarifabhängigen Inklusivvolumens auf eine Geschwindigkeit von einheitlich 384 Kbit/s zu drosseln, hagelte es einen Sturm der Entrüstung, der sogar in einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW mündete. Zunächst gab man sich bei der Telekom selbstbewusst und uneinsichtig. Inzwischen scheinen die Proteste und der damit verbundene Image-Schaden jedoch Spuren hinterlassen zu haben. So berichtet aktuell Caschy in seinem Blog, dass die Telekom die betroffenen Anschlüsse nun statt auf 384 Kbit/s nun wohl "nur" auf rund 2 MBit/s drosseln wird. Entsprechendes werde man morgen bekannt geben. Die Information soll aus zwei unabhängigen Quellen stammen und Caschy gehört nicht zu den Kollegen, denen es darum geht, Aufmerksamkeit zu erregen. Sollte sich die Telekom offiziell äußern, wird dieser Artikel im Laufe des morgigen Tages entsprechend aktualisiert.

UPDATE: Inzwischen hat die Telekom die oben genannten Änderungen an den ursprünglichen Plänen offiziell bestätigt.


Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab

Kommen wir auch heute wieder zu einer weiteren Meldung aus dem beliebten Bereich "Telekom-DSL-Drosselung". So berichtet aktuell der Focus das, was auch ich in meinem Kommentar zu dem Thema bereits vermutet habe. Nicht nur das ohnehin auch Bestandskunden künftig mit ins Drossel-Boot geholt werden, auch Tarifwechsler werden von der Telekom "als Neukunden behandelt" wie das Unternemnen dem Magazin gegenüber bestätigte. Dies gilt auch dann, wenn man innerhalb der DSL-Tarife der Telekom wechselt. Immerhin kommt nun aber auch ein bisschen Bewegung in die Geschichte. So hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Telekom inzwischen wegen der Drosselungs-Pläne abgemahnt. In der auf der Webseite der Verbraucherzentrale nachzulesenden Begründung heißt es: "Die verbleibende Übertragungsrate von 384 KBit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich." Und weiter: "Dies bedeutet beispielsweise für VDSL-Kunden ("bis zu 50 MBit/s") eine satte Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent – und das im Rahmen einer "Internet-Flatrate"."

Ob die Abmahnung Erfolg hat, ist sicherlich zweifelhaft. Aber immerhin muss sich die Telekom nun bewegen. Sollte sie sich nicht in Form einer Unterlassungserklärung bis zum 16. Mai dazu bereit erklären, die geplante Drosselung doch noch abzublasen, muss ein Gericht entscheiden, ob die Drosselung im von der Telekom geplanten Maß zulässig ist.