BGH-Urteil: Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel bei Verkehrsunfällen zulässig
Mit Spannung wurde am heutigen Tage die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Zulassung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel bei Verkehrsunfällen erwartet. Nun ist die Entscheidung gefallen und das BGH hat die Dashcam-Videos als grundsätzlich zulässig eingestuft. Interessant ist dabei, dass das BGH die Verwendung von durchaus kritisch sieht und das dauerhafte Aufzeichnen von Videos mit den kleinen Kameras als unzulässig klassifiziert. Der Grund hierfür ist natürlich wie immer der Datenschutz.
Sofern die Dashcam jedoch immer nur eine sich selbst überschreibende Videoschleife von 2 bis 5 Minuten aufzeichnet, spricht nichts gegen den Einsatz der kleinen Kameras. Zudem kann eine dauerhafte Speicherung durch die entstandene Erschütterung bei einer Kollision oder einer starken Verzögerung des Fahrzeuges aktiviert werden. Entsprechende Kameras mit integriertem Erschütterungssensor sind inzwischen keine Seltenheit mehr. Unzulässig ist damit aber auch eine (in anderen Ländern durchaus beliebte) Veröffentlichung der Dashcam-Videos im Internet, wie beispielsweise auf YouTube.
Durch die Entscheidung des BGH dürfte der Run auf Dashcams in Kürze durchaus zunehmen. Gerade auch für iPhone-Besitzer gibt es dabei ein inzwischen beachtliches Angebote an Dashcams, die sich auch mit dem Smartphone verbinden lassen. Stellvertretend dafür nachfolgend view Dashcam-Empfehlungen. Das untere der beiden Yi-Modelle lässt sich zur Feier des Tages zudem mit dem passenden Rabattcode DASLEGAL noch einmal um knapp 30% günstiger erwerben:
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