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Sparkassen ermöglichen ab sofort das Abheben per Smartphone an Geldautomaten

Während sich die Sparkassen zunächst lange Zeit gegen Apple Pay gewehrt und es ihren Kunden auch nicht angeboten haben, bezeichnet man die Einführung inzwischen selbst als bahnbrechenden Erfolg. Neben der Unterstützung von Kreditkarten konnten die Sparkassen Apple sogar dazu bewegen, dass auch die girocard der Sparkasse in der Wallet-App hinterlegt und für Apple Pay genutzt werden kann. Wohl in diesem Zusammenhang steht auch eine neue Möglichkeit, die iPhone-Nutzern ab sofort zur Verfügung steht. So kann das Gerät nun auch dazu genutzt werden, um Bargeld an den Geldautomaten der Sparkassen abzuheben. Dies berichteten zunächst die Kollegen von iFun.de und berufen sich dabei auf eine Bestätigung des des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.

 

Der Nutzer muss demnach nicht weiter aktiv werden, die Funktion wurde automatisch freigeschaltet. Allerdings ist die Voraussetzung, dass eine digitale Sparkassen-Card in der Wallet-App auf dem iPhone hinterlegt wurde. Anschließend kommuniziert das iPhone über seinen NFC-Chip mit den kompatiblen Geldautomaten (zu erkennen am NFC-Logo) und ermöglichen dann eine Aus- oder Einzahlung. Wie bei der Nutzung der klassischen Karte ist hierfür aber auch die Eingabe der zugehörigen PIN am Automaten erforderlich.

iOS 15.4 soll Kartenzahlungen am iPhone ermöglichen - ohne zusätzliche Hardware

Gestern Abend erst hatte Apple die finale Version von iOS/iPadOS 15.3 für alle Nutzer zum Download freigegeben. Enthalten waren vor allem Fehlerkorrekturen, sowie Sicherheits- und Leistungsverbesserungen. Mit iOS 15.4 soll nun aber auch wieder (mindestens) eine spannende neue Funktion ausgerollt werden. Wie Bloomberg berichtet wird es sich dabei um eine neue Bezahlfunktion handeln, mit deren Hilfe iPhone-Nutzer an ihrem iPhone Zahlungen per Kreditkarte entgegennehmen können - ganz ohne zusätzliche Hardware. Hierzu würde es dann ausreichen, mit der Kreditkarte an die Rückseite des iPhone zu halten. Vermutlich kommt hierbei dann der NFC-Chip des iPhone zum Einsatz.

Die neue Technologie soll auf der Übernahme von Mobeewave aus dem Jahr 2020 basieren, die sich Apple um die 100 Millionen Dollar wert war. Mobeewave war ein Startup, welches sich auf die Entwicklung von Technologien spezialisiert hatte, die per NFC Zahlungen über ein Smartphone abwickeln konnten. Hierzu kam auf dem jeweiligen Smartphone dann auch eine App zum Einsatz. Nach der Übernahme dürfte Apple die Zahlfunktion in Apple Pay integrieren.

NFC-Nutzung ausschließlich für Apple Pay: EU bringt Verfahren gegen Apple auf den Weg

Eigentlich schon seitdem Apple dem iPhone einen NFC-Chip spendiert, diesen aber in Sachen Bezahlung nur für den hauseigenen Dienst Apple Pay freigegeben hat, wird von verschiedenen Seiten gefordert, dass auch alternative Zahlungsanbieter Zugriff auf den Chip erhalten sollten. Bislang bewegte sich Apple hier allerdings kein bisschen. Dies will die EU nun offenbar ändern. Wie Reuters berichtet, bereitet die Europäische Kommission derzeit ein Verfahren gegen Apple vor, in dem es um möglicherweise wettbewerbsschädliches bzw. monopolistisches Verhalten diesbezüglich gehen wird. Auf Android-Geräten ist es beispielsweise möglich, dass verschiedene Zahlungsanbieter mit ihren Apps den in den Smartphones verbauten NFC-Chip für ihre Dienste nutzen. Auf dem iPhone ist die Bezahlung auf diesem Wege hingegen ausschließlich über Apple Pay möglich.

Als Ergebnis des Verfahrens könnte Apple zu einer größeren Strafe oder auch zur Öffnung des NFC-Chips für andere Zahlungsanbieter gezwungen werden. Ähnliche Untersuchungen laufen übrigens auch bereits in Australien gegen Apple. In beiden Fällen ist der Ausgang derzeit ungewiss.

NFC21 GmbH: Smarte Automatisierung mit NFC-Tags und Apples Kurzbefehle-App

Wenn es um den NFC-Chip im iPhone geht, gibt sich Apple extrem zugeknöpft. In Sachen Bezahlfunktion kann er exklusiv von Apple Pay genutzt werden und auch bei anderen Anwendungsfällen gibt Apple die Spielregeln vor. Was allerdings inzwischen mit iOS möglich ist, ist das Lesen und Beschreiben von sogenannten NFC-Tags. Hierzu lassen sich dann auch Workflows in Apples Kurzbefehle-App hinterlegen, die durch das Lesen eines NFC-Tags ausgelöst werden können.

Die Umsetzung ist denkbar simpel und kann entweder mit der iOS Kurzbefehle App von Apple oder über die kostenlose NFC21 Tools App der NFC21 GmbH erfolgen. Hiermit lassen sich die Tags beschreiben und auch mit den entsprechenden Kurzbefehlen verknüpfen. Anschließend reicht es dann aus, das iPhone kurz in die Nähe des Tags zu halten, um den Befehl auszulösen. Möglich sind hier beispielsweise:

  • das Öffnen einer Webadresse in Safari
  • Musiklisten abzuspielen
  • Smart Home Funktionen
  • den Import von Visitenkarten in die Kontakte
  • uvm.

Die NFC21 GmbH stellt für die Einrichtungen entsprechende Anleitungen zur Verfügung.

Stellt sich noch die Frage, wo man die benötigten NFC-Tags herbekommt. Auch hierzu hat die NFC21 GmbH das passende Sortiment im Angebot. Dabei hat man unter anderem die Wahl zwischen NFC Stickern, NFC Anhängern oder NFC Armbänder in allen möglichen Farben und Formen, die sich wahlweise auch in praktischen NFC Starter-Kits erwerben lassen. Darüber hinaus ist auch die individuelle Fertigung von Produkten möglich.

Exklusiv für meine Leser bietet NFC21 bis zum 30.04.2020 einen Rabatt in Höhe von 10% auf das gesamte Sortiment über den Rabattcode Flo2020 in seinem NFC Tag Shop.

iOS 13.4: Apples CarKey-Funktion basiert offenbar auf NFC, der Wallet-App und iMessage

Bereits in der ersten Beta von iOS 13.4 wurde eine neue API namens "CarKey" entdeckt, die aus dem iPhone und/oder der Apple Watch einen digitalen Autoschlüssel auf NFC-Basis für kompatible Auto-Modelle macht. Wie bei so ziemlich allen NFC-Funktionen am iPhone wird auch CarKey von Apple über die Wallet-App realisiert. Hierüber soll es dann auch möglich sein, anderen Nutzern kurzzeitig Zugriff auf den digitalen Schlüssel zu geben. In der zweiten Beta wird nun ein Stück weit deutlicher, wie dies offenbar funktionieren wird. So wurden verschiedene Strings entdeckt (via MacRumors), aus denen hervorgeht, dass das Teilen des Schlüssels offenbar über iMessage funktionieren wird. Ähnlich also, wie beispielsweise das Senden von Geld über Apple Cash. Dabei kann der Schlüssel jedoch jeweils nur einer einzelnen Personen, nicht jedoch an Gruppen gesendet werden. So schreibt Apple in den Tiefen von iOS 13.4 Beta 2:

CarKey is not available in group conversations. You can send CarKey in conversations with an individual.
Hat ein anderer Nutzer den Schlüssel erhalten, kann er das Fahrzeug öffnen und starten, in dem man sein ?iPhone? oder ?seine Apple Watch? in die Nähe des NFC-Readers des Fahrzeugs hält. CarKeys können dabei permanent sein, beispielsweise für den Fahrzeugbesitzer, oder temporär, etwa für einen Mechaniker oder einen Parkplatzfahrer. Teilt man seinen Schlüssel über die Nachrichten-App, erhält der Empfänger folgende Nachricht:
[Vehicle Owner] invited you to use their [Vehicle Model] with unlock & drive access. This allows you to use your ?iPhone? and ?Apple Watch? to unlock/lock the car, start the engine and drive.

Das Versenden von CarKeys muss, ebenso wie beispielsweise Transaktionen über Apple Pay und Apple Cash, biometrisch authentifiziert werden, also entweder per Face ID oder per Touch ID. Apple wird offenbar, ähnlich wie bei CarPlay, mit verschiedenen Fahrzeug-Herstellern zusammenarbeiten, um CarKey in die Modelle zu integrieren. Bereits seit einigen Jahren ist Apple Mitglied des Car Connectivity Consortium (CCC), das im vergangenen Jahr die NFC-basierte Digital Key 2.0 Spezifikation verabschiedet hatte, die eine verschlüsselte NFC-Verbindung zwischen einem mobilen Endgerät und einem Fahrzeug enthält. Derzeit arbeitet man bereits an der Digital Key 3.0 Spezifikation, die dann auf Bluetooth Le und Ultra Wideband basieren wird. Apple verbaut seit dem iPhone 11, iPhone 11 Pro und iPhone 11 Pro Max den hauseigenen U1 Ultra Wideband Chip, zu dem man bereits angekündigt hatte, dass er verschiedene spannende Funktionen für die Zukunft ermöglichen würde. Möglicherweise wird CarKey eine davon.

Aktuell ist unklar, wann die CarKey-Funktion öffentlich ausgerollt wird. Die Vermutung liegt aber natürlich nahe, dass dies mit iOS 13.4 der Fall sein wird. Derzeit wird spekuliert, dass Apple im März ein Event abhalten wird, auf dem dann nicht nur das Datum für die Veröffentlichung von iOS 13.4, sondern auch CarKey angekündigt wird.

Bundesrat beschließt Gesetz, welches Apple zur Öffnung der NFC-Schnittstelle zwingen könnte

Mitte des Monats hatte ich bereits von einem Gesetzentwurf der Bundesregierung berichtet, welches Apple dazu zwingen könnte, die NFC-Schnittstelle in seinem iPhone auch für andere mobile Bezahllösungen zu öffnen. Momentan steht diese exklusiv dem hauseigenen Apple Pay zur Verfügung. Dieser Gesetzentwurf wurde heute nun endgültig verabschiedet und tritt nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten zum 01. Januar 2020 in Kraft. In der Mitteilung des Bundesrats wird nun auch explizit dabei auf Apple Pay hingewiesen. So heißt es dort offiziell:

Ergänzung des Bundestages betrifft auch Apple Pay

Auf Betreiben des Bundestages verpflichtet das Gesetz darüber hinaus große Digitalunternehmen, Zahlungsdiensten den Zugang zur NFC-Schnittstelle zu ermöglichen. Davon betroffen ist auch das Geschäftsmodell Apple Pay.

Damit übernimmt Deutschland eine Vorreiterrolle in diesem Fall. Es ist allerdings zu erwarten, dass auch andere europäische Länder dem deutschen Beispiel folgen werden und ähnliche Gesetze erlassen. Dies gilt erst Recht vor dem Hintergrund, dass die EU bekanntermaßen erst kürzlich eine Untersuchung eingeleitet hat, ob Apple Pay gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. Sollte die zuständige Kommission zu diesem Eindruck gelangen, würde dies in der Konsequenz wohl bedeuten, dass Apple seinen NFC-Chip nicht nur für andere mobile Bezahllösungen wird öffnen müssen, sondern auch, dass die Nutzer künftig selbständig wählen können, welcher Bezahldienst standardmäßig geöffnet wird, wenn der Chip in die Nähe eines kompatiblen Bezahlterminals gehalten wird.

In wie weit sich das neue Gesetz aber tatsächlich auswirken wird, muss erst noch abgewartet werden. So hat Apple bereits angekündigt, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Darüber hinaus gesteht das Gesetz den Herstellern auch zu, Gebühren für die Nutzung des NFC-Chips von den Drittanbietern zu verlangen, die sich in "angemessener" Höhe bewegen müssen. Zudem hat Apple die Möglichkeit, seine so oft ins Feld geführten sicherheitstechnischen Bedenken darzulegen. Werden diese in ausreichendem Maße nachgewiesen, kann der NFC-Chip wohl auch weiterhin ausschließlich Apple Pay vorberhalten bleiben.

Apple Pay: Neues deutsches Gesetz zwingt Apple zur Öffnung des NFC-Chip für weitere Bezahlanbieter

Ein neues deutsches Gesetz könnte Auswirkungen auf Apple, das iPhone und Apple Pay haben. Dieses Mitte der Woche verabschiedete Gesetz verpflichtet die Smartphone-Hersteller dazu, den in ihre Geräte integrierten NFC-Chip generell für mobile Bezahldienste zur Verfügung stellen zu müssen. Apple hatte dies bislang strikt abgelehnt und sich dabei stets auf sicherheitstechnische Gründe berufen. Aus diesem Grunde steht auf dem iPhone auch einzig und allein Apple Pay als mobile Bezahllösung mit Anbindung an den NFC-Chip und Authentifizierung per Face ID oder Touch ID zur Verfügung. Dies wurde in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, unter anderem auch von den Sparkassen, die nach einigen Auseinandersetzungen ihren Kunden nun doch noch in diesem Jahr die Nutzung von Apple Pay ermöglichen wollen.

Unmut über Apples Praktiken regten sich auch bei anderen Banken, so unter anderem den drei größten australischen Geldhäusern, die Apple durch die Nicht-Freigabe des NFC-Chips für externe Bezahlanbieter dann auch bereits wettbewerbsschädigendes Verhalten vorwarfen. Die australischen Behörden haben das Ersuchen der Banken jedoch zurückgewiesen. Auch in der Schweiz gab es bereits Bestrebungen, den NFC-Chip für Drittanbieter öffnen zu lassen. Auch hier gab es jedoch eine Absage. Dort musste Apple seinen Bezahldienst Apple Pay lediglich dem schweizerischen TWINT-Verfahren für mobile Bezahllösungen gleichstellen muss.

In Deutschland werden nun also erstmals Fakten geschaffen. Das neue Gesetz nennt Apple nun zwar nicht explizit, wie Reuters jedoch berichtet, betrifft es auch den iPhone-Hersteller. In Kraft treten soll es Anfang kommenden Jahres. Apple selbst hat das Gesetz bereits ebenso kritisiert wie die Eile mit der es nun erlassen wurde.

We are surprised at how suddenly this legislation was introduced. We fear that the draft law could be harmful to user friendliness, data protection and the security of financial information.

Es ist allerdings zu erwarten, dass auch andere europäische Länder dem deutschen Beispiel folgen werden und ähnliche Gesetze erlassen. Dies gilt erst Recht vor dem Hintergrund, dass die EU bekanntermaßen erst kürzlich eine Untersuchung eingeleitet hat, ob Apple Pay gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. Sollte die zuständige Kommission zu diesem Eindruck gelangen, würde dies in der Konsequenz wohl bedeuten, dass Apple seinen NFC-Chip nicht nur für andere mobile Bezahllösungen wird öffnen müssen, sondern auch, dass die Nutzer künftig selbständig wählen können, welcher Bezahldienst standardmäßig geöffnet wird, wenn der Chip in die Nähe eines kompatiblen Bezahlterminals gehalten wird.

In wie weit sich das neue Gesetz aber tatsächlich auswirken wird, muss erst noch abgewartet werden. So hat Apple bereits angekündigt, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Darüber hinaus gesteht das Gesetz den Herstellern auch zu, Gebühren für die Nutzung des NFC-Chips von den Drittanbietern zu verlangen, die sich in "angemessener" Höhe bewegen müssen. Zudem hat Apple die Möglichkeit, seine so oft ins Feld geführten sicherheitstechnischen Bedenken darzulegen. Werden diese in ausreichendem Maße nachgewiesen, kann der NFC-Chip wohl auch weiterhin ausschließlich Apple Pay vorberhalten bleiben. Und last but not least hat auch der Bundesrat dem Gesetzt noch nicht zugestimmt. Es wird also noch eine Menge Wasser die Weser hinunterfließen ehe endgültige Klarheit herrscht.

Während Apple natürlich dennoch einigermaßen verschnupft auf das neue Gesetz reagiert, sehen Experten eher keine Gefahr für die überlegene Marktstellung von Apple Pay. Hieran dürfte auch der künstlich geschaffene offenere Wettbewerb nichts ändern, wie unter anderem die Kollegen von Payment and Banking erwarten:

Die Stärke der Lösungen von z.B. Apple liegt nicht an der vermeintlichen Marktmacht und Abschottung von Systemen, sondern an der eklatanten Produktschwäche der etablierten Anbieter. Apple schaffte es in der Vergangenheit, bei damals noch deutlich geringerer Marktmacht, mehrmals ganze Industrien zu revolutionieren. Immer durch signifikant bessere Produkte.

Stattdessen dürfte eher für die Konkurrenz die Gefahr bestehen, dass durch den direkten Vergleich mit Apple Pay die Schwächen ihrer eigenen Lösungen noch deutlicher zu Tage treten werden. Für den Kunden ist die Entwicklung aus wettbewerbstechnischer Sicht natürlich in jedem Fall zu begrüßen. Inwieweit sich die sicherheitstechnischen Bedenken von Seiten Apples bewahrheiten, muss hingegen abgewartet werden.

NFC-Chip öffne dich! Deutscher Online-Personalausweis kommt mit iOS 13 auf das iPhone

Mit iOS 13 wird Apple den im iPhoen verbauten NFC-Chip deutlich für externe Anwendungen öffnen. War der Chip zunächst ausschließlich für Apple Pay im Einsatz, erweiterte Apple den Funktionsumfang in den vergangenen Jahren nach und nach. Die Restriktionen wurden bislang stets vor allem mit Sicherheitsbedenken begründet. Bereits im April wurde jedoch bekannt, dass die im vergangenen November angekündigte Brexit-App bereits Zugriff auf den NFC-Chip im iPhone erhält. Ähnliches gilt für japanische Personalausweise, wie erst vor wenigen Tagen bekannt wurde. Und auch hierzulande wird die Nutzung des in aktuellen Personalausweisen enthaltenen NFC-Chips ab dem Herbst möglich sein, wie das Bundesinnenministerium nun bekanntgab.

Konkret handelt es sich dabei um die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, durch die es unter anderem möglich ist die im Ausweise gespeicherten Daten abzurufen, sich online auszuweisen oder sich auch eine Verlaufsanzeige aller getätigten Authentifizierungen anzeigen zu lassen. Die hierzu zum Einsatz kommende und für Android-Geräte bereits seit ca. zwei Jahren verfügbare AusweisApp2 dürfte somit ab dem Herbst auch für das iPhone zur Verfügung stehen.



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