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Jetzt fix: Weitere zehn Jahre keine Roaminggebühren in der EU

An manche Dinge gewöhnt man sich einfach unfassbar schnell. Oder erinnert sich noch jemand daran, was für horrende Roaminggebühren man noch vor wenigen Jahren zahlen musste, wenn man sein Smartphone im europäischen Ausland zum Telefonieren oder gar für das Surfen im Internet verwendet hat? Heute ist das in der Tat schwer vorstellbar, auch wenn die entsprechende EU-Verfügung zum Wegfall der Roaminggebühren innerhalb der EU, in Liechtenstein, Island und Norwegen erst seit dem 15. Juni 2017 in Kraft ist. Ursprünglich gelt sie für fünf Jahre, bereits im vergangenen Dezember hatten die EU-Länder jedoch eine Verlängerung um weitere zehn Jahre auf den Weg gebracht. Diese ist heute nun auch offiziell verabschiedet worden, gilt ab dem 01. Juli und sichert uns weitere zehn Jahre Befreiung von Roaminggebühren in der EU. (via ntv)

Für weitere 10 Jahre: Keine Roaming-Gebühren im EU-Ausland

Der eine oder andere mag sich noch an die Zeit erinnern, in der man für die Nutzung von Mobilfunknetzen im Ausland sogenannte Roaming-Gebühren zahlen musste. Dies ist inzwischen innerhalb der EU nicht mehr der Fall und wird sich auch in den kommenden zehn Jahren nicht mehr ändern, wie die zuständigen Behörden nun mitgeteilt haben. In einer entsprechenden Pressemitteilung wurde die Übereinkunft hierzu zwischen den verschiedenen EU-Staaten und dem Europa-Parlament bekanntgegeben. Wie gewohnt umfasst die Befreiung von den Roaming-Gebühren sämtliche Telefonate, Kurznachrichten und natürlich auch die Datennutzung. Die neue Verordnung wird ab dem 01. Juli 2022 in Kraft treten und dann für weitere zehn Jahre gelten. Nicht mehr Teil der EU ist seit dem "Brexit" bekanntermaßen Großbritannien, was bedeutet, dass hier wieder Roaming-Gebühren fällig werden.

Ab heute: Keine Roaming-Gebühren mehr im EU-Ausland

Es ist vollbracht, mit dem heutigen Tag gehören die Roaming-Gebühren in der EU endlich, endlich der Vergangenheit an. Somit können Nutzer die in ihren Mobilfunkverträgen enthaltenen künftig auch im EU-Ausland nutzen, ohne hierfür Gebühren entrichten zu müssen. Allerdings gibt es dabei durchaus auch Einschränkungen, die sich die Mobilfunkanbieter haben zusichern lassen. So besteht zum Einen die Möglichkeit, dass die Provider das im Ausland nutzbare Datenvolumen beschränken, zum Anderen existiert die sogenannte Fair-Use-Regelung. Diese soll verhindern, dass man sich einen unter Umständen günstigeren Auslandstarif zulegt und diesen dann im Heimatland nutzt.

Für die gelegentliche Nutzung des eigenen Mobilfunktarifs im Ausland, wie dies beispielsweise im Urlaub gerne mal der Fall ist, ist der Wegfall der Roaming-Gebühren ein absoluter Segen. Die Stiftung Warentest gibt allerdings zu bedenken, dass viele Anbieter unterschiedlich mit der neuen Regelung umgehen und hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Inzwischen haben die deutschen Mobilfunkanbieter allesamt entsprechende Info-Seiten geschaltet, auf denen man sich über die Konditionen und Bedingungen der Vertragsnutzung im Ausland informieren kann:

Rat der EU verabschiedet Vorschriften zum Wegfall des Geoblockings

Bereits Mitte vergangenen Monats wurde bekannt, dass der Rat der EU das sogenannte "Geoblocking" von Streaming-Diensten innerhalb der EU bereits zum kommenden Jahr abschaffen möchte. Somit können fortan Angebote wie Netflix, Spotify, Apple Music und Co. auch während des Urlaubs im EU-Ausland wie von zu Hause gewohnt genutzt werden. Bislang war hierfür ein Trick, beispielsweise mit Proxy-Servern oder VPN-Verbindungen notwendig. Heute nun wurden die entsprechenden Vorschriften final vom EU-Rat verabschiedet. Somit dürfen voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2018 kostenpflichtige "Online-Inhaltedienste", wie es im Bürokraten-Slang heißt, nicht mehr per Geoblocking auf das Heimatland beschränkt werden. Stattdessen müssen Inhaber eines entsprechenden Abonnements ihre bezahlten Angebote auch in anderen Ländern innerhalb der EU ohne Einschränkung nutzen können.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass es sich um kostenpflichtige Angebote handeln muss. Dementsprechend sind frei empfangbare Dienste, wie beispielsweise die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF von dieser Regelung ausgenommen. Ihnen steht es somit frei, ob sie ihre Inhalte künftig auf das Heimatland beschränken oder ebenfalls grenzübergreifend freigeben.

Endlich: Die EU-Kommission schafft das Geoblocking ab

Zumindest bei Entscheidungen in Sachen Mobilfunk und Digitalisierung macht die EU-Kommission in den vergangenen Jahren eine ausgesprochen gute Figur. So hat man nicht nur das Ende der Roaminggebühren für Telefonate, SMS und Datenverbindungen nach und nach günstiger gemacht und sogar ab diesem Sommer ganz abgeschafft, auch des Themas Geoblocking hat man sich dort angenommen. Heute wurde nun abschließend beschlossen, dass es ab Anfang kommenden Jahres keinerlei Beschränkungen mehr bei der Nutzung von Streaming-Diensten auf das Heimatland des Nutzers geben wird. Somit können fortan Angebote wie Netflix, Spotify, Apple Music und Co. auch während des Urlaubs im EU-Ausland wie von zu Hause gewohnt genutzt werden. Bislang war hierfür ein Trick, beispielsweise mit Proxy-Servern oder VPN-Verbindungen notwendig. Eine weitere begrüßenswerte Entscheidung aus Brüssel.

EU-Parlament bring Gesetzentwurf zum Wegfall der Roaminggebühren auf den Weg

Das im Sommer dieses Jahres die lästigen Roaminggebühren innerhalb der EU entfallen sollen, wurde bereits vor einiger Zeit entschieden. Nun ist auch die letzte Hürde genommen. So beschloss das EU-Parlament gestern in Straßburg den entsprechenden Gesetzentwurf. Geändert hat sich gegenüber den ursprünglichen Plänen nichts mehr. So entfallen ab dem 15. Juni innerhalb der EU sämtliche Roaminggebühren für Telefongespräche, SMS und den Datenverkehr. Zusätzlich zu den 28 EU-Staaten gilt die Regelung auch für Island, Liechtenstein und Norwegen. Da die Anbieter sich untereinander aber dennoch (unter Berücksichtigung verschiedener Obergrenzen) die Leistungen vergüten, muss abgewartet werden, ob diese Kosten auf kurz oder lang nicht vielleicht doch über die Tarifkosten an den Verbraucher durchgereicht werden.

EU kippt nach den Roaminggebühren nun auch das Geoblocking für Streaminginhalte

Bei aller Kritik, die man immer wieder auch am Bürokratenirrsinn der EU übern kann, muss man dennoch festhalten, dass man aktuell außerordentlich bemüht ist, die digitalen Grenzen zwischen den Mitgliedsländern abzubauen. Nachdem in diesem Sommer bereits endlich die lästigen Roaminggebühren abgeschafft werden, soll nun als nächstes das sogenannte "Geoblocking abgeschafft werden. Hierunter versteht man die aktuell angewandte Praxis, dass man beispielsweise sein in Deutschland abgeschlossenes Netflix-Abonnement nicht im Urlaub im Ausland nutzen kann. Aufgrund der IP-Adresse wird dabei festgestellt, dass man sich eben nicht in seinem Heimatland befindet, was schließlich mit einer Fehlermeldung quittiert wird, dass man in dem aktuellen Land nicht auf die Abo-Inhalte (für die man ja bezahlt hat) zugreifen kann.

Dieses Geoblocking soll nun fallen. Hierauf haben sich die Verhandlungspartner, bestehend aus dem EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union nun geeinigt. Wie auch schon beim Thema Roaming habe man hierbei eine Lösung gefunden, die sowohl für die Kunden als auch für die Inhaltsanbieter zufriedenstellend sein soll. Ausgenommen von der Regelung sind allerdings kostenlose Angebote. Hier obliegt es den Anbietern selbst, ob sie den Nutzern das Angebot auch im EU-Ausland bereitstellen wollen oder nicht. Damit die neu getroffene Regelung in Kraft treten kann, bedarf es noch der formellen Zustimmung durch den Rechtsausschuss, das Parlament und den Ministerrat der EU. Laut ArsTechnica könnte die Umsetzung dann bereits Anfang 2018 erfolgen.

Die letzte Hürde ist genommen: Roaminggebühren entfallen ab dem 15. Juni

Bereits seit einigen Monaten steht fest, dass die lästigen Roaminggebühren ab dem Sommer 2017 engültig der Vergangenheit angehören sollen. Damit dies auch tatsächlich in die Tat umgesetzt werden kann, musste allerdings noch eine letzte Hürde aus dem Weg geräumt werden. Dies ist am heutigen Tage nun Gott sei Dank geschehen. In Brüssel verständigten sich Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedsstaaten auf die künftigen Roaming-Obergrenzen für den Großhandel. Diese regeln, welche Kosten sich die verschiedenen Mobilfunkanbieter gegenseitig maximal in Rechnung stellen dürfen, wenn Kunden aus anderen Netzen im Ausland bedient werden. Die informell getroffene Vereinbarung muss nun noch von den EU-Mitgliedstaaten und dem Parlament bestätigt werden, was allerdings in Anbetracht der Vorgeschichte reine Formsache sein sollte. Ab dem 15. Juni entfallen damit Roaminggebühren für Telefonate, SMS und Datennutzung innherhalb der EU.

Als Obergrenzen für den Großhandel legte die EU heute 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und 1 Cent pro SMS fest. Die Kosten für übertragene Daten sinken schrittweise von zunächst € 7,70 pro Gigabyte ab dem 15. Juni 2017 auf  € 2,50 pro Gigabyte ab dem 01. Januar 2022. Damit liegen die festgelegten Preise um ca. 90% unter den aktuellen Begrenzungen. Die finnische Europaabgeordnete Miapetra Kumpula-Natri wird zu der neuen Regelung mit den Worten zitiert: "Die vereinbarten Obergrenzen sorgen dafür, dass die Anbieter überall in Europa ihre Kosten abdecken können, sind aber niedrig genug, um den Wettbewerb auf den europäischen Telekommärkten zu sichern."