Coronavirus: Telekom übergibt Ortsdaten seiner Nutzer zur Auswertung an das Robert-Koch-Institut
Heute Vormittag hatte ich bereits berichtet, dass die USA darüber nachdenken, auf Ortsinformationen von Smartphones zuzugreifen, um die Ausbreitung des Coronavirus besser zu verstehen und im Idealfall auch einzudämmen. In Österreich wird dies bereits praktiziert und auch in Deutschland ist dies offenbar bereits Realität, wie der Tagesspiegel berichtet. Demnach stellt die Telekom dem Robert-Koch-Institut (RKI) bereits die anonymisierten Ortsinformationen der Smartphones in seinem Netz zur Verfügung, damit man dort Rückschlüsse auf die Verbreitung des Virus in Deutschland ziehen kann. Am gestrigen Abend wurde ein erster Schwung Daten mit einer Größe von 5 GB an das RKI übergeben.
Nicht nur in Österreich hat die Weitergabe der Bewegungsdaten bereits für Kritik gesorgt. Die oppositionelle SPÖ spricht gar von einem massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Ähnliches ist auch in Deutschland zu erwarten. Aus diesem Grunde bemüht man sich dann auch zu betonen, dass die weitergeleiteten Daten in Echtzeit anonymisiert werden und die kleinste Ebene eines Datensatz immer mindestens die kombinierten Daten von 30 Nutzern umfasst:
"Die Signalisierungsdaten werden in Echtzeit anonymisiert, aggregiert, in Massenstatistiken umgewandelt und stehen erst nach Abarbeitung dieser Arbeitsschritte zur Auswertung bereit."
Der Prozess sei gemeinsam mit den Datenschutzbehörden erarbeitet worden und von der damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff als datenschutzkonform bewertet worden.
In Israel ist man indes schon ein Stück weiter und hat ein Notfallgesetzt erlassen, welches es den Sicherheitsbehörden ermöglicht, mutmaßlich mit dem Coronavirus infizierte Bürger über ihr Smartphone zu tracken (via BBC News). Laut der israelischen Regierung will man auf diese Weise sicherstellen, dass sich die infizierten Personan auch an die Quarantäneanordnung halten. Laut Premierminister Benjamin Netanyahu gilt das neue Überwachungsgesetz lediglich für 30 Tage.