1&1 wegen Verstoßes gegen die DSGVO zu kapp 10 Millionen Euro Strafe verdonnert
Als die DSGVO im vergangenen Mai in Kraft trat, fürchtete man sich vielerorts vor den teils drastischen Strafen, die einem drohten, wenn man gegen die darin aufgestellten Vorschriften verstieß. Dies führte oft auch zu einem übertriebenen Aktionismus, der einen mal wieder ein ganzes Stück weit an den beliebten Begriff des "Behörden-Deutschlands" erinnerte. Seither sind allerdings so gut wie keine drakonischen Strafen für Verstöße gegen die DSGVO bekanntgeworden. Nun aber hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat ein Bußgeld in Höhe von satten 9,55 Millionen Euro gegen den den bekannten Telekommunikationsdienstleister 1&1 verhängt.
In der Begündung werden ungenügende technisch-organisatorische Maßnahmen (sogenannte TOMs) zum Schutz von Kundendaten. So genügte es an der Telefon-Hotline lediglich, den Namen und das Geburtsdatum anzugeben, um anschließend weitere personenbezogenen Kundendaten zu erhalten, was für den BfDI einen Verstoß gegen Artikel 32 der DSGVO darstellt. Während sich 1&1 einsichtig aufgrund der Vorwürfe zeigte und das angemahnte Verfahren inzwischen nachgebessert habe, erachtet man das erlassene Bußgeld für zu hoch und hat bereits angekündigt, hiergegen klagen zu wollen. Dem Telekommunikationsdienstleister zufolge habe es sich um einen Fall aus dem Jahre 2018 gehandelt, bei dem es möglich war, eine telefonische Abfrage der Handynummer eines ehemaligen Lebenspartners durchzuführen.
"Das Bußgeld ist absolut unverhältnismäßig. Die neue Bußgeldregelung, nach der die Summe berechnet wurde und die für die gesamte deutsche Wirtschaft gilt, wurde am 14. Oktober 2019 veröffentlicht und orientiert sich am jährlichen Konzern-Umsatz. So können bereits kleinste Abweichungen riesige Geldbußen zur Folge haben. In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Umsatz allerdings nicht als Kriterium für die Bemessung der Bußgeldhöhe vorgesehen. Darüber hinaus verstößt die neue Bußgeldlogik gegen das Grundgesetz, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit.
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