Ende April hatte die Bundesnetzagentur die künftige Vermarktung der Zero-Rating-Optionen "StreamOn" (Telekom) und "Vodafone Pass" (Vodafone) verboten, da die beiden Angebote der Netzneutralität widersprechen. Beide Netzbetreiber reagierten hierauf zwar mit Bedauern, werden künftig aber stattdessen das Inklusivvolumen ihrer Mobilfunkverträge erhöhen, um den wachsenden Detanbedarf der Nutzer auch nach dem Wegfall der Optionen bedienen zu können. Und dieser ist gewaltig, was nicht zuletzt an den immer beliebter werdenden Streamingangeboten von Netflix, Spotify, YouTube und Co. liegt. Kein Wunder also, dass die Netzbetreiber schon länger nach Mitteln und Wegen suchen, wie sie an den durch die US-Anbieter generierten Datenströmen mitverdienen können.
Nun kommt langsam Bewegung in die Sache. Wie das Handelsblatt berichtet, gibt es in der EU-Kommission inzwischen Überlegungen in Richtung einer sogenannten "Daten-Maut", mit der man die Dienstanbieter mit dem höchsten Datenaufkommen künftig zur Kasse bitten möchte. Allein deren Datenverkehr soll die hiesigen Netzbetreiber im Jahr 36 bis 40 Milliarden Euro kosten.
Spannend wird das weitere Vorgehen in Sachen "Daten-Maut" so oder so. Einerseits dürften die US-Konzerne sicherlich sämtliche Hebel in Bewegung setzen, um die Maut nicht entrichten zu müssen, andererseits würde wohl gerade auch die Einführung einer solchen Maut ihrerseits einen Verstoß gegen die von der EU propagierte Netzneutralität bedeuten.
Kunden der Telekom und von Vodafone kennen die sogenannten Zero-Rating-Optionen zu ihren Verträgen mit den Namen "StreamOn" und "Vodafone Pass" nun schon seit einigen Jahren und dürften diese größtenteils begrüßen. Im Rahmen der in der Regel kostenlos verfügbaren Optionen lassen sich verschiedene Streaming-Dienste nutzen, ohne dass diese gegen das monatliche Inklusivvolumen in ihren Verträgen gerechnet wird. Was sich zunächst einmal gut anhört, hat allerdings auch eine Kehrseite, nämlich die sogenannte Netzneutralität, gegen die die Angebote verstoßen. Die Netzneutralität besagt nämlich vereinfacht ausgedrückt, dass sämtliche Daten gleich behandelt werden müssen. Genau dies ist allerdings im Falle der Zero-Rating-Optionen nicht gegeben, weswegen bereits seit einigen Jahren Aktivisten und Behörden gegen sie vorgehen. Wie man seit heute weiss, mit Erfolg.
So hat die Bundesnetzagentur nun die Vermarktung der Zero-Rating-Optionen mit Verweis auf den Verstoß gegen die Netzneutralität untersagt. Bei der Behörde erhofft man sich durch das Verbot eine Verbesserung der momentanen Mobilfunkverträge, die statt mit der Zero-Rating-Option künftig mit mehr Datenvolumen ausgestattet werden sollen. Klaus Müller, seines Zeichens Präsident der Bundesnetzagentur, wird dazu mit den folgenden Worten zitiert:
Wir beenden die Ungleichbehandlung von Datenverkehren, die mit den Zero Rating-Optionen verbunden sind. Wir erwarten, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren.
Bereits zum 01. Juli müssen Telekom und Vodafone die Vermarktung von "StreamOn" und "Vodafone Pass" nun einstellen. Bestandskunden dürfen von den Optionen noch bis zum 31. März 2023 profitieren. Gegenüber den Kollegen von Heise haben sich sowohl die Telekom als auch Vodafone bereits geäußert. Von Seiten der Telekom heißt es:
"Wir bedauern das Einstellen des Zero-Rating-Angebots für rund vier Millionen zufriedene Nutzer und die nahezu 500 StreamOn-Partner sehr. Wir werden unsere Kunden und Partner unter Berücksichtigung der behördlich vorgegebenen Übergangsfristen über den Zeitpunkt, ab dem der Service nicht mehr genutzt werden kann, informieren."
Bei Vodafone hingegen argumentiert man noch zurückhaltend und will sich offenbar noch nicht so ganz geschlagen geben:
"Wir analysieren derzeit die Anordnung der BNetzA bezüglich der Einstellung der Vodafone Pässe und werden im Anschluss über weitere Schritte informieren. Aktuell bleibt für unsere Kunden alles wie gehabt."
Kunden der beiden größten deutschen Mobilfunkanbieter werden wohl in den kommenden Wochen und Monaten über das weitere Vorgehen unterrichtet.
Bereits seit der Vorstellung des StreamOn-Angebots der Telekom gibt es Kritik hieran, die vor allem in Richtung eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Netzneutralität geht. Diese besagt, dass sämtliche Datenpakte im Internet gleich behandelt werden sollen und zwar unabhängig von ihrer Art, ihres Inhalts oder ihrer Herkunft. Die Telekom allerdings unterscheidet im Rahmen des Angebots sehrwohl zwischen dem Inhalt verschiedener Pakete und zwar dahingegend, dass bestimmte Datenpakete gegen das in bestimmten Mobilfunkverträgen enthaltene Inklusivvolumen rechnet, andere, bestimmter Partnerdienste jedoch nicht.
Nun gibt es erneut ein Urteil zu diesem Streit. So berichtet unter anderem Focus Online, dass sich das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren der Haltung der Bundesnetzagentur angeschlossen habe, wonach StreamOn gegen die Netzneutralität verstoße. Eine direkte Auswirkung ergibt sich hierdurch allerdings nicht, da derzeit noch eine weiterführende Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts anhängig ist.
Erst kürzlich hatte die Telekom sein StreamOn-Angebot weiter ausgebaut und bietet nun mit StreamOn Social&Chat eine neue Option des Angebots an, bei dem künftig auch die Nutzung von beliebten Messenger-Apps wie Facebook, Snapchat, Instagram, Twitter, YouTube, Tinder, Facebook Messenger, WhatsApp oder Telegram nicht mehr gegen das monatliche Inklusivvolumen gerechnet wird.
Wie zu erwarten, hat der US-Senat in der vergangenen Nacht dafür gestimmt, die in der Obama-Ära festgelegten Regeln zur Erhaltung der Netzneutralität beizubehalten. Die Abstimmung endete mit 52 zu 47 Stimmen, wobei alle 47 demokratischen Senatoren dafür stimmten und dabei von drei Republikanern und zwei unabhängigen Senatoren unterstützt wurden. Zur Erinnerung: Auf Geheiß von republikanischen US-Präsident Donald Trump hatte die US-Kommunikationsbehörde FCC das Ende der Netzneutralität in den USA für den 11. Juni festgelegt. In einem nächsten Schritt muss die Entscheidung nun allerdings auch vom durch die Republikaner dominierten Repräsentantenhaus bestätigt werden. Sollte dies wider Erwarten doch geschehen, hat der US-Präsident noch die Möglichkeit, sein Veto einzulegen.
Es darf daher nach wie vor davon ausgegangen werden, dass die neuen Regelungen in den USA zum 11. Juni in Kraft treten. Diese räumen vor allem den Internet-Providern weitreichende Rechte ein, offiziell um die Wirtschaft in den USA zu stützen. Gegner der Regeln befürchten allerdings, dass diese Provider in Zukunft in ihrem Netz den Zugang zu bestimmten Webseiten sperren, sich den Zugriff auf bestimmte Dienste vom Nutzer bezahlen lassen oder andernfalls auch Drosselungen beim Zugriff auf bestimmte Bereiche einführen werden.
Allerdings liegen nicht alle US-Anbieter auf einer Linie mit der FCC, wie unter anderem auch der größte US-Provider AT&T. Dort hat man beispielsweise im Januar ein Bekenntnis für ein offenes Internet abgegeben. Darin versichert man, dass man nicht vorhabe, den Zugang zu bestimmten Webseiten einzuschränken, Verkehr zu drosseln oder Inhalte zu zensieren. Allerdings ging man auch nicht weiter auf andere Regelungen ein, wie beispielsweise die neue Möglichkeit für die Anbieter, wie "Überholspuren" für bestimmte Daten oder bezahlte Priorisierungen von bestimmten Diensten.
Auch Apple hat sich in der Vergangenheit bereits zu dem Thema geäußert und in einem offenen Brief (PDF) Bedenken geäußert, dass die neuen Regeln "das Internet wie wir es heute kennen fundamental verändern" könnten.
Vor nicht allzu langer Zeit hat US-Präsident Donald Trump mit einem Dekret das Ende der Netzneutralität in den USA eingeleitet. Nun hat die Federal Communications Commission (FCC) bekanntgegeben, dass die aktuell geltenden Regelungen zur Wahrung der Netzneutralität in den USA am 11. Juni 2018 auslaufen werden (via Reuters). Der Schritt, der von vielen Experten und Netzaktivisten als äußerst kritisch gesehen wird, folgt vor allem wirtschaflichen Interessen verschiedener Dienstleister und Inhaltsanbietern und könnte das Internet, wie wir es heute kennen und wie es eigentlich auch konzipiert ist, nachhaltig verändern.
Entsprechend haben sich inzwischen auch mehrere US-Bundesstaaten gegen die Entscheidung gestellt und gegen die Umsetzung Klage eingreicht. Mehr als ein Dutzend demokratischer Senatoren haben zudem dafür gesorgt, dass über die Entscheidung erneut abgestimmt werden soll, um den Schutz der Netzneutralität wiederherzustellen. Laut CNN dürfte die in der kommenden Woche stattfindenden Abstimmung hierüber im Senat auch durchaus eine Mehrheit erhalten. Im von den Republikanern dominierten Repräsentantenhaus hingegen dürfte die Sache anders aussehen und auch der republikanische Präsident Trump dürfte wohl sein Veto einlegen. Die Demokraten hoffen jedoch, mit ihrer Aktion so viel Gegenwind für die Entscheidung zu erzeugen, dass auch Trump sie noch einmal überdenken könnte.
Auch an anderer Stelle regt sich inzwischen Widerstand gegenüber dem geplanten Ende der Netzneutralität. So beteiligen sich immer mehr Internetseiten, wie beispielsweise Reddit, Tumblr, Etsy oder GitHub an der Red Alert for Net Neutrality Kampagne. Dabei wird beim Besuch der Seiten ein großer roter Banner eingeblendet, auf dem die Besucher aufgefordert werden, sich an ihre politischen Repräsentanten zu wenden und diese aufzufordern, sich für den Erhalt der Netzneutralität einzusetzen.
Die Trump Regierung, konkret die unter seiner Administration stehende Federal Communications Commission (FCC) hat in den USA bereits vor einigen Wochen Pläne bekanntgegeben, die sogenannte Netzneutralität größtenteils ausßer Kraft zu setzen. Nun regt sich handfester Widerstand gegen diese Pläne. So hat der New Yorker General-Staatsanwalt Eric Schneiderman angekündigt, dass er und 22 seiner Kollegen aus anderen Staaten Klage gegen diese Pläne eingereicht haben. Diese verfolgt das Ziel, die Aufhebung der Netzneutralität zum Wohle der Nutzer zu verhindern. In den Augen von Schneiderman und seinen Kollegen verstoße dies zudem gegen Bundesrecht.
In einem Statement auf seiner Webseite erklärt der New Yorker General-Staatsanwalt:
"An open internet - and the free exchange of ideas it allows - is critical to our democratic process. The repeal of net neutrality would turn internet service providers into gatekeepers - allowing them to put profits over consumers while controlling what we see, what we do, and what we say online. This would be a disaster for New York consumers and businesses, and for everyone who cares about a free and open internet."
Neben Schneiderman beteiligen sich auch die General-Staatsanwälte von Kalifornien, Connecticut, Delaware, Hawaii, Illinois, Iowa, Kentucky, Maine, Maryland, Massachusetts, Minnesota, Mississippi, New Mexico, North Carolina, Oregon, Pennsylvania, Rhode Island, Vermont, Virginia, Washington und dem District of Columbia an der Klage.
Für viele Internetnutzer und -aktivisten, vor allem der jungen Jahre des WWW, ist die Netzneutralität der heilige Gral der Idee der weltweiten Vernetzung. Dahinter verbirgt sich das ungeschriebene Gesetz, dass im Internet alle Datenpakete, ungeachtet ihres Inhalts gleich behandelt werden sollen. Hierdurch soll verhindert werden, dass manche Daten langsamer und andere Daten - gegen Bezahlung - schneller übertragen werden. Ob dies in der heutigen Zeit und bei der aktuellen Kommerzialisierung noch zeitgemäß ist, muss jeder für sich selbst bewerten. In Deutschland wird bereits seit einiger Zeit auch aufgrund des StreamOn-Angebots der Telekom über die Netzneutralität diskutiert.
In den USA droht nun sogar deren Ende. So berichten die Kollegen von Politico, dass die U.S. Federal Communications Commission im Laufe des heutigen Tages Pläne vorstellen wird, wie man die von der Obama-Regierung installierten Maßnahmen zum Schutz der Netzneutralität weitestgehend außer Kraft setzen möchte. Dies wäre ein deutlicher Sieg für Provider wie Verizon oder Comcast, wo man sich die schnellere Übertragung bestimmter Daten natürlich bezahlen lassen würde. Auch das Wall Street Journal hatte berichtet, dass die FCC der Trump-Regierung eine faktische Abschaffung der Netzneutralität anstreben würde. Die Republikaner sehen hierin einen unrechtmäßigen Eingriff in die Geschäfte der Internetprovider und einen Grund für den langsamen Ausbau des Breitband-Internets.
Vor allem Anbieter und Betreiber von kleineren Webangeboten könnten die Leidtragenden sein, sollte die Netzneutralität tatsächlich fallen, da sie in der Regel nicht dazu in der Lage wären, die schnellen Zugriffe auf ihre Angebote bei den Netzbetreibern zu bezahlen. Große Anbieter, beispielsweise von Streamingangeboten hingegen würden profitieren und ihre Dienste deutlich verbessert anbieten können.
Apple steht, trotz des Daseins als Streaminganbieter, auf Seiten der Netzneutralität und eines offenen Internets. Anfang September hatte man die FFC dazu aufgerufen, die Netzneutralität auch weiterhin zu schützen. Eine Aufhebung würde das Internet fundamental verändern, so Cupertino damals. Auch andere Unternehmen aus dem Silicon Valley, wie Amazon, Google, Spotify oder Twitter stellten sich hinter die Befürworter der Netzneutralität. Eine Entscheidunge der FCC wird noch im Dezember erwartet.
Die Aufnahme von Spotify in das StreamOn-Angebot der Telekom hat das Thema Netzneutralität hierzulande wieder mal ein kleines bisschen aufflackern lassen. Dass das Thema allerdings allgegenwärtig ist zeigt sich auch daran, dass Apple nun erstmals deutlich Stellung zur Netzneutralität bezogen hat. Der Kern der Netzneutralität besagt, dass sämtliche Daten im Internet gleich behandelt werden, also auch mit gleicher Priorität versendet werden sollen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Ping, eine E-Mail, eine Webseite, einen Videostream oder VoIP handelt. Dies führt dazu, dass alle Daten auch dann gleichberechtigt leiden, wenn es einmal zu Engpässen kommt. Allerdings würden einige Anbieter diesen Grundsatz des Internet gerne aufweichen, um somit eine gleichbleibende Qualität ihrer Angebote garantieren zu können. Erzielt werden könnte dies beispielsweise durch eine Priorisierung bestimmter Datenpakete.
Apple hat sich nun deutlich auf die Seite der Befürworter der Netzneutralität geschlagen und die US-Kommunikationsbehörde FCC (Federal Communications Commission) dazu aufgerufen, für ihre Wahrung zu sorgen. Konkret sollten die Netzbetreiber und Internetprovider keine Möglichkeit haben, bestimmte Inhalte über andere zu priorisieren. Als Beispiel wird dabei ein neuer Streaming-Anbieter genannt, der es zunächst sehr schwer haben würde, gegen Platzhirschen wie beispielsweise Netflix anzukommen, wenn dessen Pakete bereits bevorzugt im Netz übertragen werden. Klar das Apple bei diesem Vorstoß nicht ganz uneigennützig handelt.
Allerdings gibt Apple auch ganz allgemein zu bedenken, dass eine Aufweichung der Netzneutralität zu einer radikalen Veränderung des Internets führen würde, die für sämtliche Beteiligte langfristig ausschließlich Nachteile mit sich brächte. Im Wortlaut heißt es von Seiten Apples: "Apple remains open to alternative sources of legal authority, but only if they provide for strong, enforceable, and legally sustainable protections, like those in place today. Simply put, the internet is too important to consumers and too essential to innovation to be left unprotected and uncertain."