Sep 10: Entscheidung im Fortnite-Prozess: Apple muss alternative Bezahlmöglichkeiten im AppStore zulassen
Schon seit einigen Monaten stehen sich Apple und die Fortnite-Entwickler von Epic Games vor Gericht gegenüber. Heute nun wurde eine erste wegweisende Entscheidung gefällt - und zwar zu Ungunsten von Apple. So befand die zuständige Richterin Yvonne Gonzalez Rogers dass Apples Verpflichtung für Entwickler zur Nutzung des hauseigenen In-App Kaufsystems wettbewerbswidrig sei und es Apple den Entwicklern gestatten muss, auch alternative Bezahlmethoden zu nutzen. Im Wortlaut der Entscheidung von Richterin Gonzalez Rogers heißt es:
Apple Inc. and its officers, agents, servants, employees, and any person in active concert or participation with them ("Apple"), are hereby permanently restrained and enjoined from prohibiting developers from (i) including in their apps and their metadata buttons, external links, or other calls to action that direct customers to purchasing mechanisms, in addition to In-App Purchasing and (ii) communicating with customers through points of contact obtained voluntarily from customers through account registration within the app.
Zwar war mit einer Entscheidung in diese Richtung bereits gerechnet worden, dennoch bedeutet sie einen herben Dämpfer für Apple. Zuletzt hatte man allerdings bereits selber ein Stück weit eingelenkt und unter anderem bereits sogenannten "Reader"-Apps die Nutzung von Links auf Webseiten zur Verwaltung von Nutzerkonten gestattet. Es wird dennoch davon ausgegangen, dass Apple die Entscheidung anfechten wird.
In einer anderen Entschied Gonzalez Rogers hingegen zugunsten von Apple. So verfügte sie, dass Epic Games Apple eine Entschädigung zahlen muss und zwar für die Zeit, in der man gegen die AppStore-Regeln verstoßen und Apples In-App System umgangen ist. Konkret geht es dabei um einen Betrag in Höhe von 30% der 12.167.719,- US-Dollar, die Epic Games über die Fortnite-App unter iOS durch In-App Käufe erwirtschaftet hat, die nicht über Apples System im Zeitraum zwischen August 2020 und Oktober 2020 abgewickelt wurden. Hinzu kommen weitere 30% des Umsatzes ab dem 01. November 2020 bis zum Zeitpunkt der Rechtssprechung.
Die Richterin wies zudem Epics Vorwurf zurück, wonach Apple eine Monopolstellung durch seinen AppStore und die damit verbundenen Strukturen aufgebaut habe. Zwar sei unbestritten, dass Apple einen großen Marktanteil habe und hohe Profite erwirtschafte. Dies allein mache allerdings noch keinen Monopolisten aus. Mit anderen Worten: "Success is not illegal."
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#3 - SOE 10.09.2021 18:56 - (Antwort)
Damit sind beide Seiten unzufrieden.
Zwar handelt Apple wettbewerbswidrig, aber ist kein Monopolist nach US-Recht.
Apple wird in Berufung gehen, weil sie auf die Einnahmen ohne Leistung nicht verzichten wollen und EPIC wird in Berufung gehen, weil ihnen das Urteil nicht ausreicht.
#4 - Thom sagt:
10.09.2021 23:17 - (Antwort)
Das Urteil kann man nicht befürworten - wäre ja das Gleiche, wenn jeder Hersteller im Supermarkt für seine Produkte seine eigene Kasse installiert und der Supermarktbetreiber hat nichts vom Verkauf 😊 😊 😊 😊 😊 😊 😊
#4.2 - drno 11.09.2021 01:59 - (Antwort)
Der Vergleich hinkt. Apple ist ein Quasimonopolist - Supermärkte sind das nicht.
#4.3 - SOE 11.09.2021 07:27 - (Antwort)
Den Vergleich hat schon mal jemand gebracht und er ist noch falsch.
1) Ist der Aufbau eines Supermarktes eine Leistung. Der Betreiber achtet darauf, dass die Produkte gut präsentiert werden, ist Ansprechpartner für den Hersteller verhindert auch Plagiate. Apple tut nichts davon.
2) es gibt mehrere Supermärkte
3) Wird zwischen Supermarkt und Hersteller ein Vertrag vereinbart über die gegenseitigen Leistungen und Verpflichtungen. Apple verpflichtet sich zu gar nichts.
Ich frage mich, wie du es gut heißen kannst als Nutzer, der unter Apples Ignoranz leiden muss, weil er Plagiaten und Betrügereien ausliefert ist.
#4.3.1 - Thom sagt:
11.09.2021 09:53 - (Antwort)
Teilweise magst du Recht haben, aber ich betrachte es durchaus als Leistung, ein derart breites Spektrum an Infrastruktur inklusive dazugehörigen Konsumenten geformt zu haben. Das hat alles Apple gemacht, darf man nicht vergessen. Ich denke, die Margen sind allerdings verhandlungswürdig.
#4.3.2 - DanSen 11.09.2021 10:10 - (Antwort)
Naja, 1 und 3 sind ja auch nicht so ganz korrekt.
Zu 1) ist der App Store und das gesamte Apple Ökosystem durchaus als Leistung zu bezeichnen und anzuerkennen.
Zu 3) Wie gut ist denn die Verhandlungsposition eines Milchbauern gegenüber bspw. Aldi 😊. ist vielleicht vergleichbar.
Epic hat laut Artikel über den Appstore einen Umsatz i.H.v 12 Mio gemacht. Warum sollte Apple daran nicht mitverdienen? Ohne den App Store und die iOS-Kundschaft hätten sie keinen Umsatz gemacht. Ob es 30% sein müssen, keime Ahnung. Aber kostenlos muss es nicht sein. Und am Ende wird ja keiner gezwungen seine Apps über den App Store anzubieten. Scheint dann am Ende ja aber nicht so schmerzhaft zu sein. 12 Mio haben oder nicht haben 😊